Was darf ich, wenn ich krankgeschrieben bin und was sollte ich lieber lassen?
Grundsätzlich sollten krankgeschriebene Mitarbeiter die arbeitsfreien Tage zur Genesung nutzen, um möglichst bald wieder die Arbeit aufnehmen zu können. Wer eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besitzt, muss die krankgeschriebenen Tage dennoch nicht in den eigenen vier Wänden ausharren, ohne das Haus oder die Wohnung zu verlassen. Arzt- oder Apothekenbesuche sind selbstverständlich erlaubt, ebenso wie notwendige Besorgungen im Supermarkt. Nur wenn strenge Bettruhe verordnet wurde, sollte wirklich auf derartige Erledigungen verzichtet und besser Familienmitglieder oder Freunde damit beauftragt werden. Ansonsten können Spaziergänge an der frischen Luft die Gesundung sogar beschleunigen und werden deshalb häufig vom Arzt vorgeschrieben. Sonstigen sportlichen Freizeitbeschäftigungen sollte man allerdings nur nachgehen, wenn der Bewegungsapparat nicht betroffen ist. Restaurant- oder gar Barbesuche sind bei Krankheiten hingegen eher weniger fördernd und führen zudem zu Konfliktpotenzial, wenn man vor Ort Kollegen oder dem Chef begegnet. Es ist außerdem in der Regel verboten, einer Nebenbeschäftigung nachzugehen, wenn man für seine Haupttätigkeit krankgeschrieben ist. Um potenzielle Abmahnungen zu vermeiden, informiert Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Stephan Kuletzki aus Berlin-Pankow gerne näher dazu, was während der Krankschreibung rechtlich erlaubt ist und was nicht.