Wie kann ich mich als Arbeitnehmer gegen eine Kündigung wehren?
Ihr Arbeitgeber hat Ihnen unrechtmäßig gekündigt? Sie suchen einen Weg, sich dagegen zu wehren? Generell gilt: Bewahren Sie im Falle einer Kündigung einen kühlen Kopf und verlieren Sie nicht zu schnell Ihren Mut. In vielen Fällen ist eine Kündigung rechtlich unzulässig, da sie z.B. formell unwirksam ist (mündlich, fehlende Vollmacht) oder ohne nachweislichen Grund ausgesprochen wurde. Im Falle der fehlenden Vollmacht muss man allerdings oft schon eine Wochenfrist beachten, um erfolgreich gegen die Kündigung vorzugehen. Oft liegt der Grund einer erfolgreichen Klage im Detail.
Arbeitnehmer können auch alleine rechtlich gegen die Kündigung vorgehen und vor dem jeweiligen Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einreichen. Mit der Klage wird die Wirksamkeit der Kündigung angefochten und das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses eingefordert. Wichtig ist, dass die Klage dem Arbeitsgericht spätestens drei Wochen nach dem Zugang der schriftlichen Kündigung vorliegt – nur in diesem Zeitfenster besteht die Möglichkeit, sich zur Wehr zu setzen. Obwohl es zum Einreichen der Kündigungsschutzklage keinen Anwalt bedarf, empfiehlt es sich dennoch, einen Anwalt mit der Prüfung der Kündigung zu beauftragen. Fachanwalt für Arbeitsrecht Stephan Kuletzki in Berlin Pankow berät Sie kompetent, offen und ehrlich, damit Sie zu Ihrem Recht kommen!